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Sicherheitsunternehmen

Seit dem 1. August 2010 ist die Kantonspolizei Vollzugsbehörde des Konkordats vom 18. Oktober 1996 über die Sicherheitsunternehmen. Für diese Aufgabe war bis anhin das Amt für Gewerbepolizei zuständig.

Die Kantonspolizei ist namentlich verantwortlich für die Erteilung von Bewilligungen gemäss Konkordat und laut Artikel 6 des Ausführungsbeschlusses des Konkordats (Bewilligung für die Anstellung von Sicherheitspersonal), für die Anerkennung der nicht durch die Konkordatskantone ausgestellten Bewilligungen und Fähigkeitausweise oder Befähigungsbescheinigungen und für die Genehmigung des vom Sicherheitspersonal benutzten Materials.




KONTAKT
Kantonspolizei Freiburg
Sicherheitsunternehmen
Liebfrauenplatz 2
1700 Freiburg
Tel: 026 / 305 19 19